Wie funktioniert das EPD?

Zugriffsrechte

Was sind Zugriffsrechte?

Patientinnen und Patienten können einer Gesundheitsfachperson ein normales oder erweitertes Zugriffsrecht erteilen oder sie ganz vom Zugriff auf ihr EPD ausschliessen.

Normales Zugriffsrecht: Mit einem normalen Zugriffsrecht kann eine Gesundheitsfachperson auf alle Dokumente der Vertraulichkeitsstufe «Normal zugänglich» zugreifen.

Erweitertes Zugriffsrecht: Mit einem erweiterten Zugriffsrecht sehen Sie zusätzlich Dokumente der Vertraulichkeitsstufe «Eingeschränkt zugänglich».

Kein Zugriffsrecht für geheime Dokumente

Für Dokumente mit der Vertraulichkeitsstufe «Geheim» können Patientinnen und Patienten kein Zugriffsrecht erteilen. Diese Informationen sind nur für Patientinnen und Patienten selbst einsehbar.

Wie erhalte ich Zugang zum EPD?

Damit Sie auf ein EPD zugreifen können, müssen Sie bei einem zertifizierten EPD-Anbieter angemeldet sein und über eine sichere elektronische Identität verfügen.

Das Wichtigste ist jedoch das Zugriffsrecht. Dieses erteilt Ihnen die Patientin oder der Patient direkt oder indirekt, indem sie oder er Sie persönlich oder die Gruppe von Gesundheitsfachpersonen, der Sie angehören, berechtigt. Eine solche Gruppe ist zum Beispiel eine Abteilung in einem Spital, eine Gruppenpraxis, eine Apotheke oder eine Spitex-Einheit.

Patientinnen und Patienten können sowohl die Einstellung der Zugriffsrechte als auch die Vertraulichkeitsstufe einzelner Dokumente jederzeit ändern. Sie können ein Zugriffsrecht befristen oder eine Gesundheitsfachperson vollständig ausschliessen. Das Zugriffsrecht ist immer befristet.

Wie funktioniert das Zugriffsrecht für Gruppen von Gesundheitsfachpersonen?

Im EPD können Zugriffsrechte auch für Gruppen von Gesundheitsfachpersonen erteilt werden. Sie müssen aber zeitlich befristet sein. Eine Gruppe ist zum Beispiel eine Abteilung in einem Spital, eine Gruppenpraxis, eine Apotheke oder eine Spitex-Einheit. In einem ersten Schritt suchen Sie die Gruppe im EPD-Teilnehmerverzeichnis. Anschliessend legen Sie deren Zugriffsrecht fest.

Zugriffsrecht für Gruppenmitglieder

Tritt eine Gesundheitsfachperson neu einer Gruppe von Gesundheitsfachpersonen bei, so erhält diese Person automatisch das Zugriffsrecht der Gruppe. Verlässt eine Gesundheitsfachperson die Gruppe, so wird ihr das Zugriffsrecht wieder entzogen.

Information über Neuzutritte

Patientinnen und Patienten können festlegen, dass Sie informiert werden, wenn neue Gesundheitsfachpersonen einer zugriffsberechtigten Gruppe beitreten.

Sperrliste

Patientinnen und Patienten können einzelne Gesundheitsfachpersonen auch grundsätzlich vom Zugriff ausschliessen (Sperrliste).

Können meine Mitarbeitenden auch ein Zugriffsrecht erhalten?

Sie können Ihre Mitarbeitenden, die sogenannten Hilfspersonen, damit beauftragen, das EPD an Ihrer Stelle zu verwalten. So kann zum Beispiel eine Praxisassistentin in Ihrem Auftrag Dokumente abrufen, kopieren oder im EPD ablegen.

Diese «Hilfspersonen» handeln immer im Namen und Auftrag der verantwortlichen Gesundheitsfachperson und besitzen die gleichen Zugriffsrechte wie diese.

Über die Hilfspersonentätigkeit können also auch Personen Zugriff auf das EPD haben, die nicht unter die Definition der «Gesundheitsfachperson» nach EPDG fallen, aber unter der Verantwortung einer solchen handeln. Beispielsweise können das Praxisassistentinnen sein, die im Auftrag einer Ärztin Dokumente im EPD ablegen oder aus dem EPD aufrufen.

Externer Link: Der Einsatz von Hilfspersonen bei der Bearbeitung von Daten des EPD

Können Gesundheitsfachpersonen Zugriffsrechte weitergeben?

Wenn Sie und Ihre Patientin oder Ihr Patient beim gleichen EPD-Anbieter sind, kann sie oder er Sie ermächtigen, Ihr Zugriffsrecht auf weitere Gesundheitsfachpersonen zu übertragen. So kann zum Beispiel ein Hausarzt sein eigenes Zugriffsrecht auf die Radiologin übertragen, an die er eine Patientin überwiesen hat. Sie können jedoch nur dasjenige Zugriffsrecht weitergeben, das Sie selbst besitzen.