Wie ernenne ich einen Stellvertreter?
Wenn Sie Ihr EPD nicht selbst verwalten möchten, können Sie diese Aufgabe stellvertretend einer Vertrauensperson übergeben. Die stellvertretende Person hat die gleichen Rechte wie Sie und kann das ganze Dossier einsehen.
In Ihrem EPD können Sie auf der Rubrik «Zugriffsrechte - Meine Stellvertreter» die Person Ihrer Wahl auswählen. Diese muss auch ein eigenes EPD haben.
Die stellvertretende Vertrauensperson kann eine Person aus dem privaten Umfeld sein, zum Beispiel ein Familienmitglied oder eine Freundin.
Denkbar in der Stellvertreterrolle ist auch eine Gesundheitsfachperson, zum Beispiel eine Hausärztin oder ein Pflegender.
Die stellvertretende Person greift über ihr eigenes EPD auf das EPD der vertretenen Person zu. Sie ändert dazu ihre Identität, indem sie auf deren Konto klickt.
Kann ich das EPD meiner Familienmitglieder oder Freunden verwalten?
Ja, es ist möglich, das elektronische Patientendossier (EPD) einer anderen Person (Verwandte, Freunde, Patienten) zu verwalten.
Dazu muss die Person Ihnen das Recht auf Vertretung einräumen. Informieren Sie sich bei Ihrem EPD-Anbieter, wie die Eröffnung in Stellvertretung funktioniert.
Vertretung für urteilsunfähige Personen
Für Kinder und urteilsunfähige Personen kann eine rechtmässige Vertretung stellvertretend ein EPD eröffnen und verwalten: die Eltern als Stellvertreter für die Kinder oder der Beistand als Stellvertreter für eine Person unter umfassender Beistandschaft und so weiter.
Externer Link: Mehr Informationen zu den Stellvertretungen im EPD (PDF)