Wie ist das EPD gesichert?

Zertifizierung der EPD-Anbieter

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) schreibt vor, wie das EPD organisiert und technisch abgesichert sein muss. Jeder EPD-Anbieter, jeder Herausgeber von Identifikationsmitteln (elektronische Identität) sowie jede Gesundheitseinrichtung wird geprüft, zertifiziert und regelmässig kontrolliert.

Gilt das Logo als Gütesiegel?

Nur zertifizierte EPD-Umsetzungen dürfen das offizielle EPD-Zertifizierungszeichen verwenden. Damit wird erkennbar, dass es sich um einen vertrauenswürdigen Anbieter handelt, der alle Vorgaben des Bundes zum EPD einhält.

Über 400 Anforderungen für die EPD-Anbieter

Die technischen und organisatorischen Zertifizierungsvoraussetzungen für EPD-Anbieter enthalten weit über 400 Prüfpunkte; davon beziehen sich über 100 Anforderungen auf das Thema Datenschutz und Datensicherheit.