Gesundheitsfachpersonen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das EPD

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist eine Sammlung persönlicher Dokumente mit Informationen rund um die Gesundheit Ihrer Patientinnen und Patienten. Diese bestimmen, wer welche Dokumente wann einsehen darf. Über eine sichere Internetverbindung sind die im EPD hinterlegten Informationen für Ihre Patientinnen und Patienten und –für Sie als Gesundheitsfachperson sofern freigegeben – jederzeit abrufbar. Die neue Möglichkeit für den Informationsaustausch zwischen Patientinnen und Patienten und Ihnen als behandelnde Gesundheitsfachperson ist die Basis für die Zukunft
eines sicheren, qualitativ hochstehenden und effizienten Schweizer Gesundheitssystems.

Das Ziel des EPD ist im Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) festgehalten: «Mit dem elektronischen Patientendossier sollen die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert sowie die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden.»

Das EPD ist eine geschützte nationale Austauschplattform, auf der ab 2024 Formate für den Austausch strukturierter Daten nach bewährten internationalen Standards implementiert werden. Das EPD soll den Austausch von Gesundheitsdaten erleichtern durch:

  • Reduzierung der Anzahl Schnittstellen zwischen den verschiedenen IT-Systemen der Gesundheitseinrichtungen. Eine einzige Schnittstelle zum EPD genügt.
  • Standardisierung der Daten und des Datenaustausches. Dies verringert die Fehlermenge bei der Datenübertragung und ermöglicht den Austausch strukturierter Daten mit anderen Gesundheitseinrichtungen.

Das EPD ist in einem Bundesgesetz (EPDG) geregelt. Die (Stamm-)Gemeinschaften, die technischen Plattformanbieter und die Herausgeber der elektronischen Identität werden jährlich kontrolliert und zertifiziert.

Nein. Das EPD enthält nicht alle elektronisch erfassten Gesundheitsinformationen Ihrer Patientinnen oder Patienten, sondern nur diejenigen, die für andere Fachpersonen und für die weitere Behandlung relevant sind.

Die Praxis- und Klinikinformationssysteme, in denen die interne elektronische Krankengeschichte eines Spitals, einer Arztpraxis oder Apotheke geführt wird, sind Primärsysteme. Sie enthalten die Daten und Dokumente, die zum Beispiel bei einem Besuch beim Arzt von ihm oder seinen Mitarbeitenden im eigenen Praxissystem abgelegt werden.

Das elektronische Patientendossier gehört zu den Sekundärsystemen. Nach der Einwilligung der Patientinnen und Patienten werden darin die für die Weiterbehandlung relevanten Daten und Dokumente anderen Gesundheitsfachpersonen zugänglich gemacht. Das EPD ist ein virtuelles Patientendossier: Es basiert auf dem Prinzip der verteilten Datenhaltung. Das heisst, im elektronischen Patientendossier selbst werden physikalisch keine Originaldokumente gespeichert.

Es wird einige Zeit dauern, bis sich das EPD verbreitet. Denn es ist mehr als eine weitere digitale Dienstleistung. Der Informationsaustausch zwischen Patientinnen und Patienten und ihren Behandelnden bedeutet eine kulturelle Veränderung.

Das EPD wird schrittweise weiterentwickelt und verbessert. Interaktive Formate ergänzen nach und nach die EPD-Dokumente. Ein Beispiel dafür ist der Medikationsplan.

Je mehr Menschen sich daran beteiligen, desto grösser ist der Nutzen des EPD: Das gilt für die Patientinnen und Patienten, die ein EPD eröffnen, wie auch für die Gesundheitsfachpersonen, die für die weitere Behandlung wichtige Unterlagen im Dossier ablegen. Das Ziel ist, dass alle Gesundheitsfachpersonen, die eine Patientin oder einen Patienten betreuen, jederzeit Zugriff auf die gleichen Informationen haben. Damit wird der Informationsfluss in einer Behandlung besser und effizienter.

Externer Link: Informationen zu den Arbeiten von eHealth Suisse zur Entwicklung von Austauschformaten

Externer Link: Weitere Informationen zur EPDG-Revision auf der Website des BAG

Anschluss an das EPD

Die einzelnen Schritte und eine Übersicht über die EPD-Anbieter ((Stamm-)Gemeinschaften) sind zu finden unter:

Interner Link: EPD-Anschluss

Der Anschlussvertrag der Gesundheitseinrichtung mit der (Stamm-)Gemeinschaft allein reicht für die Anbindung an das EPD nicht aus. Jede Gesundheitseinrichtung muss Verantwortliche für das EPD benennen. Diese Verantwortlichen müssen Gesundheitsfachpersonen oder Hilfspersonen sein. Sie müssen eine elektronische Identität besitzen und als Nutzerin oder Nutzer des EPD registriert sein. So können die Patientinnen und Patienten ihnen Zugriffsrechte erteilen, damit die Gesundheitsfachpersonen Zugang zu den Daten des EPD haben. Solange diese technische Verbindung nicht besteht, ist die Gesundheitseinrichtung nicht an das EPD angeschlossen.

Externer Link: Liste der zuständigen kantonalen Stellen

Nein. Die Anschlusspflicht betrifft die Gesundheitseinrichtungen, nicht die natürlichen Personen.

Nutzung des EPD

Als Gesundheitsfachperson können Sie auf das EPD Ihrer Patientinnen und Patienten entweder via Webportal oder direkt über Ihr Informationssystem
zugreifen.

Anschluss über das Zugangsportal Ihres EPD-Anbieters:

Diese Anschlusslösung erfordert keine technische Integration. Sie importieren Dokumente manuell in das EPD und füllen die Metadaten aus. Die Anschlusslösung eignet sich als Überganslösung oder für Organisationen, die nur eine geringe Anzahl elektronischer Patientendossiers bedienen.

Anschluss über Ihr eigenes Informationssystem:

Sie können Daten automatisch im EPD speichern, ohne dabei zwischen zwei Schnittstellen wechseln zu müssen. Umgekehrt können Sie Daten des EPD in Ihrem eigenen IT-System speichern und wiederverwenden. So haben Sie jederzeit Zugriff auf relevante Patienteninformationen während der Behandlungsdauer, sofern die Patientinnen und Patienten den jeweiligen Gesundheitsfachpersonen ein Zugriffsrecht gewährt haben. Diese Anschlusslösung an das EPD eignet sich für Organisationen, die regelmässig damit arbeiten.

Diese Anschlusslösung erfordert eine technische Integration und erfolgt über Ihr eigenes Informationssystem. Fragen Sie Ihren IT-Anbieter danach. Technische Unterstützung bieten die (Stamm-)Gemeinschaften und eHealth Suisse.

Externer Link: Finden Sie hier heraus, welche Anbieter von Informationssystemen (Primärsystemen) das EPD integriert haben oder dabei sind, dies zu tun.

Die (Stamm-)Gemeinschaften bieten Schulungen für Gesundheitsfachpersonen an, dies entweder in Form von E-Learning oder im Rahmen von Informationsveranstaltungen. Auf ihren Websites sind auch Erklärungsvideos oder Leitfäden zu finden.