Einführung EPD Vorantreibung Gian Reto Grond
Nachgefragt

«Wir alle können die Einführung des EPD weiter vorantreiben.»

Im vergangenen April lancierte der Bundesrat eine Vernehmlassung zum elektronischen Patientendossier. «Es soll in zahlreichen Bereichen weiterentwickelt werden», sagt Gian-Reto Grond*, Leiter der Sektion Digitale Gesundheit beim Bundesamt für Gesundheit BAG.


Herr Grond, im vergangenen April initiierte der Bundesrat eine Vernehmlassung zum elektronischen Patientendossier – um was geht es dabei?

Der Bundesrat möchte das EPD weiterentwickeln. Mit seinem Auftrag hat er vorgegeben, in welche Richtung es dabei gehen soll. Der Bundesrat spricht von «Eckwerten». Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) wird diese Eckwerte in einer Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.
 

Was bedeutet das für die vielen Stammgemeinschaften, die das EPD heute bereits anbieten? Sollen diese das EPD trotzdem weiter vorantreiben?

Auf jeden Fall. Unabhängig vom Ausgang der Vernehmlassung sollen Kantone und Stammgemeinschaften ihre Prozesse optimieren und Eröffnungsstellen einrichten. Wir alle können die Einführung des EPD unterstützen.

 

«Auch Privatpersonen können weiterhin jederzeit ein EPD eröffnen. Sie müssen den Ausgang der Vernehmlassung nicht abwarten.»

 

Was bedeutet die Gesetzesrevision für Privatpersonen?

Auch Privatpersonen können weiterhin jederzeit ein EPD eröffnen. Sie müssen den Ausgang der Vernehmlassung nicht abwarten. Das EPD ist da. Und mit den vom Bund vorgeschlagenen Massnahmen soll es weiter ausgebaut werden. Je mehr Privatpersonen ein EPD eröffnen, desto besser. Schon einfach deshalb, weil sie damit sofort über die eigenen medizinischen Daten verfügen. Und im Zuge des steigenden Interesses werden sich auch immer mehr Gesundheitsfachpersonen anschliessen – ich hoffe auf einen Schneeballeffekt.

 

Welches sind die wichtigsten Vorschläge des Bundesrats?

Der Bundesrat stützt sich auf die ersten Erfahrungen mit dem EPD. Er schlägt verschiedene Massnahmen vor: unter anderem eine klare Aufgaben- und Kompetenzregelung zwischen Bund und Kantonen, das Erfassen von «dynamischen Daten», eine nachhaltige Finanzierung sowie inhaltliche Anpassungen (Hier finden Sie die Externer Link: vollständige Vorlage).

 

Wie sieht die vorgeschlagene Aufgabenteilung aus?

Die Zuweisung der Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen muss genauer geregelt werden. Dafür braucht es einen neuen gesetzlichen Rahmen.

 

Der EPD-Anbieter xsana benutzt eine neue technische Plattform: Er wechselt von der Swisscom zur Post. Was bedeutet das für die bei xsana eingetragenen Nutzerinnen und Nutzer des EPD?  

Diese Frage muss xsana beantworten. Seitens Bund hoffen wir, dass die Nutzerinnen und Nutzer davon kaum etwas merken werden. Bestehende Dossiers bleiben erhalten und es können jederzeit neue eröffnet werden. Die enge Begleitung des Wechsels durch das Bundesamt für Gesundheit und die verantwortliche Externer Link: Zertifizierungsstelle KPMG sorgt dafür, dass gesetzlichen Vorschriften stets eingehalten werden – insbesondere zu Datensicherheit und Datenschutz. 

 

Was hat es mit den von Ihnen erwähnten «dynamischen» Daten auf sich?

«Dynamische Daten» können, anders als PDF direkt im EPD erfasst und angepasst werden – zum Beispiel beim Impfausweis. Externer Link: Die Planung des neuen elektronischen Impfausweises ist ja schon weit fortgeschritten. Aber auch Medikationspläne sollen im Herbst 2023 zur Verfügung stehen. Erhält eine Patientin oder ein Patient neue Medikamente oder andere Dosierungen, ist dies im Dossier sofort ersichtlich.

 

«Wichtig scheint mir, dass Kantone und Stammgemeinschaften nicht zuwarten, sondern gemeinsam Lösungen suchen.»

 

Und welche Finanzierungsmöglichkeiten sind vorgesehen?

Gemäss Vorschlag sollen die Kantone die Kosten für den Betrieb der Stammgemeinschaften übernehmen. Beim Bund lägen die Kosten für die Weiterentwicklung des EPD. Bis die Finanzierung geklärt ist, will der Bundesrat eine Überbrückung sicherstellen. Diese Übergangsfinanzierung soll als eigenständige Vorlage ausgearbeitet werden und auch rückwirkend gelten. Wichtig scheint mir, dass Kantone und Stammgemeinschaften nicht zuwarten, sondern gemeinsam das EPD vorantreiben.

 

Bis Herbst 2022 sind schweizweit über 12’000 elektronische Patientendossiers eröffnet worden. Wie beurteilen Sie diesen Zwischenstand?

Auf den ersten Blick scheint dies wenig zu sein. Dabei muss man sich vor Augen halten, dass wir am Anfang eines umfassenden Transformationsprozesses stehen – von der analogen zur digitalen Handhabung der Gesundheitsdaten. Solche Veränderungen geschehen nicht von heute auf morgen. Die Einführung des EPD ist weit mehr als ein reines IT-Projekt. Es ist ein schweizweites Infrastrukturvorhaben. Dieses Vorhaben verlangt von allen Beteiligten ein Umdenken und erfordert umfassende Prozessanpassungen. Im kommenden Jahr plant der Bund eine grossangelegte Kommunikationskampagne. Damit wird das EPD einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt – und die Nachfrage wird steigen.

 

Die Zahl der Anmeldungen würde wohl auch mit einer EPD-Pflicht zunehmen.

Eine Pflicht zur Führung eines EPD steht zurzeit nicht zur Diskussion. Der Bund schlägt vor, dass für jede Bürgerin und jeden Bürger automatisch ein EPD erstellt wird. Jeder Person stünde es jedoch jederzeit frei, sich abzumelden. Dieses so genannte Opt Out-Modell ist Gegenstand der aktuellen Vernehmlassung.

 

Ambulante Gesundheitsfachpersonen sollen dagegen verpflichtet werden, beim EPD mitzumachen. Wie beurteilen Sie diese Pflicht?

Zurzeit müssen nur stationäre Einrichtungen wie zum Beispiel Spitäler und Pflegeheime sowie neu praktizierende Ärztinnen und Ärzte ein EPD führen. Wird diese Pflicht auf alle ambulant tätigen Gesundheitsfachpersonen ausgeweitet, erreichen wir rasch eine grössere Reichweite. Und die Patientinnen und Patienten könnten dadurch sicher sein, dass ihre Daten im EPD erfasst werden.

 

Wir haben über die Weiterentwicklung des EPD gesprochen, wo sehen Sie noch weiteren Handlungsbedarf?

Oberste Priorität haben beim EPD weiterhin die Datensicherheit und der Datenschutz. In dieser Hinsicht wurde die Anwendung kompromisslos umgesetzt und sie ist ausgereift. Handlungsbedarf besteht noch beim Anschluss der Software der Gesundheitsfachpersonen an das EPD – der sogenannten Primärsysteme. Hier erhoffe ich mir auch Vorschläge von den Software-Herstellern.

 

Wo liegen aus Ihrer Sicht die Vorteile des EPD?

Zuerst einmal ist das EPD ein Gewinn für Patientinnen und Patienten. Sie erhalten zu jedem Zeitpunkt einen aktuellen, systematisch geordneten Überblick über alle für ihre Gesundheit wichtigen Daten und Dokumente – vom Operationsbericht bis zum Medikamentenrezept. Aber auch die Gesundheitsfachpersonen profitieren: Von der Chirurgin bis zum Physiotherapeuten haben alle, schweizweit Zugriff auf die gleichen Informationen – zum Beispiel über Vorerkrankungen, Blutgruppe, Allergien und so weiter. Natürlich immer unter der Voraussetzung, dass die Patientin, der Patient die entsprechenden Gesundheitsfachpersonen dazu ermächtig hat. Das gilt auch für die wichtige Notfall-Funktion. Wird sie vom Nutzer bewusst aktiviert, kann die Ärztin wichtige Informationen direkt aus dem EPD ablesen.

 

Ihr Fazit zum aktuellen Stand der EPD-Einführung?

Mit der Entwicklung des EPD stehen wir noch nicht im Ziel, sondern am Anfang: Wir schaffen die Basis für die Digitalisierung unseres Gesundheitswesens.

 

 

*Gian-Reto Grond ist Leiter der Sektion Digitale Gesundheit beim Bundesamt für Gesundheit BAG und verantwortlich für die bundesweite Umsetzung des EPD.

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