EPD-Tipp

Vorsorgeuntersuchungen: Das elektronische Patientendossier erleichtert Ihnen den Überblick

Vorsorgeuntersuchungen helfen, Gesundheitsrisiken rechtzeitig zu erkennen, bevor eine Krankheit ausbricht und Sie an Beschwerden leiden. Lesen Sie hier, wie Sie wichtige Informationen über vergangene Untersuchungen einfach und zentral im elektronischen Patientendossier (EPD) ablegen können:

Mit dem EPD haben Sie Zugang zu wichtigen Informationen über Ihre Gesundheit, die Sie bisher meistens nicht einfach so bei sich hatten. So kontrollieren Sie zum Beispiel mit wenigen Klicks, wann Ihre letzte Mammografie war. Oder Sie haben Zugriff zum Resultat einer Darmspiegelung und können diese jederzeit mit den Ergebnissen einer neuen Spiegelung vergleichen lassen.

1. Folgende Gesundheitsdaten können Sie im EPD ablegen:

Grundsätzlich können Sie im EPD alle für Sie wichtigen Informationen zu Ihrer Gesundheit ablegen, vom Brillenrezept bis zum Spitalbericht. Im Zusammenhang mit Vorsorgeuntersuchungen könnten zum Beispiel folgende Angaben wichtig sein: Informationen zu bestehenden Erkrankungen, aktuelle Medikamente oder Allergien. Ganz besonders hilfreich ist es zudem, bereits erhaltene Resultate über bereits vergangene Untersuchungen abzulegen. Dazu gleich der nächste Punkt:

2. Stellen Sie sicher, dass die Resultate einer Untersuchung im EPD abgelegt sind.

Nach einer Untersuchung bitten Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin, die Ergebnisse in Ihrem EPD abzulegen. In immer mehr Gesundheitseinrichtungen wird dies mit der Zeit automatisch geschehen. Wenn Ihre Gesundheitsperson noch nicht am EPD angeschlossen ist, verlangen Sie die Unterlagen und laden diese selbst in Ihr EPD hoch. So haben Sie die wichtigsten Informationen immer bei sich und Sie wissen über alle Untersuchungsergebnisse Bescheid.

3. Wie lade ich einen ausgedruckten Bericht zu einer Vorsorgeuntersuchung in mein EPD?

In den meisten Fällen erhalten Sie einen Bericht auf Nachfrage auch in elektronischer Form. Sollte dies für einmal nicht der Fall sein, scannen Sie das Dokument. Sie können Dokumente im JPEG- oder PDF-Format sowie als TXT-Format ins EPD hochladen. Allgemeine Information zum Hochladen von Dokumenten ins EPD finden Sie Externer Link: hier.

4. Erteilen Sie Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt die Zugriffsberechtigung auf Ihr EPD.

Damit die abgelegten Dokumente auch tatsächlich eingesehen werden können, erteilen Sie der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt das entsprechende Zugriffsrecht. Sie können selbst entscheiden, wer auf welche Untersuchungen zugreifen darf.

Mehr Informationen zum Erteilen der Zugriffsrechte finden Sie zum Beispiel Externer Link: hier.

Aktuelles zum EPD