Für wen ist das EPD?

Freiwillig für die Bevölkerung

Alle Menschen in der Schweiz können ein EPD eröffnen. Das EPD ist freiwillig und kostenlos und kann jederzeit wieder geschlossen werden. Obwohl man es «Patientendossier» nennt: Um ein EPD zu eröffnen, muss man nicht krank sein. Auch eine gesunde Person kann ein EPD eröffnen.

Gesundheitsfachpersonen wie Hausarzt, Spezialärztin und Pflegende tauschen ihre Dokumente über das EPD der Patientin aus.

Pflicht für stationäre Institutionen und neu zugelassene Arztpraxen

Laut dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) ist das EPD für folgende Institutionen, die eine stationäre Behandlung anbieten, obligatorisch und wird schrittweise eingeführt: Akutspitäler, psychiatrische Kliniken und Rehabilitationskliniken, Pflegeheime sowie Geburtshäuser.

Ab 2022 müssen auch neu zugelassene Arztpraxen das EPD anbieten.

Freiwillig für alle anderen Gesundheitsfachpersonen

Für alle anderen Gesundheitsfachpersonen ist die Teilnahme am EPD freiwillig. Dies betrifft zum Beispiel vor 2022 niedergelassene Ärzte, Apothekerinnen, Spitex-Dienstleistende oder Physiotherapeuten.

Zusätzliche Infos für Fachpersonen:

Testen Sie Ihr EPD Wissen

Wie gut kennen Sie das EPD?

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