Für wen ist das EPD?
Freiwillig für die Bevölkerung
Alle Menschen in der Schweiz können ein EPD eröffnen. Das EPD ist freiwillig und kostenlos und kann jederzeit wieder geschlossen werden. Obwohl man es «Patientendossier» nennt: Um ein EPD zu eröffnen, muss man nicht krank sein. Auch eine gesunde Person kann ein EPD eröffnen.

Pflicht für stationäre Institutionen und neu zugelassene Arztpraxen
Laut dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) ist das EPD für folgende Institutionen, die eine stationäre Behandlung anbieten, obligatorisch und wird schrittweise eingeführt: Akutspitäler, psychiatrische Kliniken und Rehabilitationskliniken, Pflegeheime sowie Geburtshäuser.
Ab 2022 müssen auch neu zugelassene Arztpraxen das EPD anbieten.
Freiwillig für alle anderen Gesundheitsfachpersonen
Für alle anderen Gesundheitsfachpersonen ist die Teilnahme am EPD freiwillig. Dies betrifft zum Beispiel vor 2022 niedergelassene Ärzte, Apothekerinnen, Spitex-Dienstleistende oder Physiotherapeuten.