Wer kann meine Daten einsehen?

Sie legen fest, wer ausser Ihnen Ihre Dokumente einsehen kann. So können Sie Ihr EPD jederzeit Ihren Behandelnden zugänglich machen und nach den aktuellen Bedürfnissen einrichten und kontrollieren.

Nur Gesundheitsfachpersonen und -einrichtungen können Zugang zum EPD erhalten

Nur Gesundheitsfachpersonen und ihre Hilfspersonen ((z. B. medizinische Praxisassistentinnen)) mit entsprechendem Zugriffsrecht, das Sie erteilt haben, können Zugang zu Ihrem EPD erhalten. Welche Dokumente eingesehen werden können, hängt vom zugewiesenen Zugriffsrecht und der Vertraulichkeitsstufe des Dokumentes ab.

Gesundheitsfachpersonen ohne Zugriffsrecht können nur im Notfall auf das EPD zugreifen.

Andere Institutionen oder Personen haben keinen Zugang zu Ihrem EPD. Das bedeutet, dass Behörden, Krankenversicherungen und Arbeitgeber keinen Zugriff auf das EPD haben. Sie können ihnen auch keine Zugriffsrechte erteilen.

Testen Sie Ihr EPD Wissen

Wie gut kennen Sie das EPD?

Testen Sie Ihr Wissen mit 10 Fragen! Sie finden hier die wesentlichen Informationen zum EPD zusammengefasst und mit Kontrollfragen ergänzt.