Das EPD kurz erklärt

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist eine Sammlung persönlicher Dokumente mit Informationen rund um Ihre Gesundheit. Über eine sichere Internetverbindung sind diese Informationen sowohl für Sie als auch für Ihre Gesundheitsfachpersonen jederzeit abrufbar. Sie selbst bestimmen, wer welche Dokumente wann einsehen darf.

Was ist das EPD?

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist eine Sammlung persönlicher Dokumente mit Informationen rund um Ihre Gesundheit. Das sind zum Beispiel der Austrittsbericht eines Spitals, der Pflegebericht der Spitex, die Medikationsliste, Röntgenbefunde oder der Impfausweis.

Über eine sichere Internetverbindung sind diese Informationen sowohl für Sie als auch Ihre Gesundheitsfachpersonen jederzeit abrufbar: auf dem Computer, dem Smartphone, von zuhause oder unterwegs. Sie selbst bestimmen, wer welche Dokumente wann einsehen darf. Die medizinischen Informationen im EPD gehören Ihnen. Sie entscheiden, was damit geschieht.

Im Notfall sind wichtige Informationen rasch verfügbar, auch wenn Sie nicht ansprechbar sind.

Für wen ist das EPD?

Alle Menschen in der Schweiz können ein EPD eröffnen. Das EPD ist freiwillig und kostenlos und kann jederzeit wieder geschlossen werden. Obwohl man es «Patientendossier» nennt: Um ein EPD zu eröffnen, muss man nicht krank sein. Auch eine gesunde Person kann ein EPD eröffnen. Für Menschen in der Schweiz ist das EPD freiwillig und kostenlos.

Pflicht für Einrichtungen mit stationären Behandlungen und ab 2022 zugelassene Arztpraxen
Akutspitäler, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Pflegeheime und Geburtshäuser sowie ab 2022 neu zugelassene Arztpraxen sind verpflichtet, sich dem EPD anzuschliessen.

Externer Link: Finden Sie heraus, ob Ihr Spital oder Ihre Klinik bereits dem EPD angeschlossen ist.

Freiwillig für andere Gesundheitsfachpersonen und die Bevölkerung
Gesundheitsfachpersonen wie vor 2022 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Spitex-­Dienstleistende oder Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten können sich dem EPD freiwillig anschliessen.

Das EPD enthält nicht alle elektronisch erfassten Gesundheitsinformationen einer Patientin oder eines Patienten, sondern nur diejenigen, die für andere Fachpersonen und für die weitere Behandlung relevant sind.

Keine Krankengeschichte
Neben dem EPD führt die Gesundheitsfachperson weiterhin eine vollständige Krankengeschichte ihrer Patientinnen und Patienten. Diese enthält weit mehr Informationen als das EPD, wie z.B. die persönlichen Notizen der oder des Behandelnden.

Keine Ablage für Behörden
Im EPD werden keine Unterlagen von Behörden oder Krankenversicherungen abgelegt. Deshalb haben diese auch keinen Zugriff auf das EPD.

Personen und Organisationen, die nicht an der Behandlung von Patientinnen und Patienten beteiligt sind, haben keinen Zugriff auf das EPD. Deshalb haben Arbeitgeber, Behörden, Krankenversicherer, Zusatzversicherer oder Lebensversicherer keinen Zugriff auf das EPD. Auch der Vertrauensarzt einer Krankenkasse hat keinen Einblick in die EPD-Dokumente.

Das EPD enthält die Informationen, die für Ihre Behandlung wichtig sind. Sowohl Gesundheitsfachpersonen als auch Sie selbst können Dokumente im EPD speichern.

Interner Link: Wie kann ich meine eigenen Dokumente im EPD ablegen?

Beispiel-Dokumente, die Sie selbst ablegen können:

  • Frühere Röntgen- oder Laborbefunde
  • Selbstständig geführtes Schmerztagebuch
  • Blutdruckwerte aus einer App
  • Brillenrezept
  • Patientenverfügung
  • Organspende-Karte

Externer Link: Informationen zum Organspendeausweis

Externer Link: Informationen zur Patientenverfügung

Das EPD wird schrittweise weiterentwickelt und verbessert. Am Anfang werden vor allem Unterlagen im PDF-Format ausgetauscht, aber bald lassen sich auch interaktive Formate in die EPD-Plattform einbinden. Damit können Ärztinnen oder Apotheker beispielsweise die Übersicht der aktuellen Medikation ihrer Patientinnen und Patienten direkt im EPD anpassen.

Je mehr Menschen ein EPD eröffnen und je mehr Behandelnde bereit sind, die wichtigsten Unterlagen im Dossier abzulegen, desto grösser ist der Nutzen des EPD. Ziel müsste es sein, dass alle Gesundheitsfachpersonen, die eine Patientin oder einen Patienten betreuen, jederzeit Zugriff auf die gleichen Informationen haben. Damit wird der Informationsfluss in einer Behandlung besser und effizienter.

Externer Link: Das elektronische Patientendossier im Einsatz

Elektronisches Patientendossier EPD für Tablet

Ein EPD eröffnen

Wählen Sie Ihren EPD-Anbieter

Um Ihr EPD zu eröffnen, müssen Sie einen EPD-Anbieter auswählen und deren Anmeldeverfahren durchlaufen.

EPD Illustration Sicherheit

Sicherheit

Das Datenschutzgesetz und das Bundesgesetz zum EPD stellen sicher, dass Ihre Dokumente im EPD vor fremden Zugriffen geschützt und sicher abgelegt sind.