Wenn ich im Ausland in den Ferien bin, kann ich das elektronische Patientendossier auch nutzen.

Richtig oder falsch?

Nicht ganz einfach, beim EPD durchzublicken! Finden Sie heraus, ob Sie mit Ihrer Annahme richtig liegen!

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Denn, eine Person kann ihre Dokumente im elektronischen Patientendossier auch im Ausland abrufen und zum Beispiel bei einem Arztbesuch oder während eines Spitalaufenthalts den Behandelnden zur Verfügung stellen. Sie kann ihnen jedoch keinen direkten Zugang zu ihrem EPD gewähren, kann aber die wichtigsten Dokumente nach der Behandlung selbst in ihr EPD hochladen. So ist auch ein Vorfall im Ausland dokumentiert und die im EPD abgelegten Dokumente können bei Bedarf in der Schweiz Gesundheitsfachpersonen mit Zugriffrecht zur Verfügung gestellt werden.

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