
Vom EPD zum E-GD - von der Totalrevision zum neuen Gesetz
Um das elektronische Patientendossier (EPD) weiter zu verbessern, hat der Bundesrat bereits 2022 beschlossen, das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) zu revidieren. Im Rahmen dieser Totalrevision soll das EPD nun durch das elektronisches Gesundheitsdossier (E-GD) abgelöst werden. An seiner Sitzung vom 5. November 2025 hat der Bundesrat das neue Bundesgesetz sowie die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
An seiner Sitzung vom 5. November 2025 hat der Bundesrat das neue Bundesgesetz sowie die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Je nach parlamentarische Entscheidung, kann das neue System voraussichtlich 2030 in Betrieb gehen. Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes bleibt das aktuelle EPD-System in Betrieb und kann von Patientinnen und Patienten, sowie Gesundheitsfachpersonen wie bisher genutzt werden. Alle Gesundheitsdaten, die bereits heute im bestehenden EPD enthalten sind, werden vollständig in das neue E-GD System überführt.