EPD-Tipp

Arztpraxen: So gelingt die Anbindung an das EPD

Seit dem 1. Januar 2022 sind neu zugelassene Arztpraxen aufgrund einer KVG-Revision dazu verpflichtet, sich dem elektronischen Patientendossier (EPD) anzuschliessen. Nachfolgend erfahren Sie mehr über die Schritte, die es bei der Anbindung von Arztpraxen an das elektronische Patientendossier zu beachten gilt.

Unter folgenden Links sind allgemeine Informationen zum elektronischen Patientendossier, zu dessen Nutzen für Gesundheitsfachpersonen und zu den EPD-Anbietern zu finden.

Wer muss sich dem EPD anschliessen?

Ärztinnen, Ärzte und Einrichtungen, die der ambulanten Krankenpflege durch Ärztinnen und Ärzte dienen, müssen sich dem EPD nur anschliessen, wenn sie nach dem 1. Januar 2022 einen Antrag auf Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP bei den kantonalen Behörden eingereicht haben. Weitere Informationen sind in unserem Faktenblatt zu finden.

Externer Link: Faktenblatt "Wer muss ein EPD anbieten?"

Externer Link: KVG-Revision

Externer Link: Kontaktliste der kantonalen Verantwortlichen (unten "Weitere Informationen", Informationen der Kantone zur Zulassung von Leistungserbringern)

Anschluss über Gesundheitseinrichtung

Damit ein Arzt oder eine Ärztin das EPD anwenden kann, muss seine oder ihre Gesundheitseinrichtung einem EPD-Anbieter (EPD-Gemeinschaft) angeschlossen sein. Der Anschluss an eine EPD-Gemeinschaft erfolgt immer über eine Gesundheitseinrichtung und nicht als Einzelperson. Eine freiberufliche Ärztin tritt beispielsweise über ihre Praxis dem EPD bei. Informationen zum Anschlussverfahren der EPD-Gemeinschaft Ihrer Wahl finden Sie auf deren Website.

 

Wahl der EPD-Gemeinschaft

Grundsätzlich können Sie Ihre EPD-Gemeinschaft frei wählen. Manche Kantone und Berufsverbände machen Empfehlungen für die Wahl einer bestimmten EPD-Gemeinschaft. Erkundigen Sie sich bei ihnen.
Für Ärztinnen und Ärzte, die in mehreren Gesundheitseinrichtungen arbeiten, erfolgt der Anschluss über diese Einrichtungen, sofern diese dazu verpflichtet sind oder das EPD anwenden möchten.

Externer Link: Eine Übersicht über alle zertifizierten EPD-Gemeinschaften finden Sie hier.

Erfassung im EPD-Teilnehmerverzeichnis

Sobald die Gesundheitseinrichtung technisch dem EPD angeschlossen ist, werden Sie im entsprechenden Teilnehmerverzeichnis erfasst. So finden Patientinnen und Patienten Sie in ihrem EPD und können Ihnen ein Zugriffsrecht erteilen.

Technischer Anschluss

Für den technischen Anschluss an das elektronische Patientendossier gibt es zwei Möglichkeiten:

 

Anschluss über das Zugangsportal Ihres EPD-Anbieters:

Diese Anschlusslösung erfordert keine technische Integration. Sie importieren Dokumente manuell in das EPD. Die Anschlusslösung eignet sich als Überganslösung oder für Organisationen, die nur eine geringe Anzahl elektronische Patientendossiers bedienen.

 

Anschluss über Ihr eigenes Informationssystem:

Diese Anschlusslösung erfordert eine technische Integration und erfolgt über Ihr eigenes Informationssystem. Sie können Daten automatisch im EPD speichern, ohne dabei zwischen zwei Schnittstellen wechseln zu müssen. Umgekehrt können Sie Daten des EPD in Ihrem eigenen IT-System speichern und wiederverwenden. So haben Sie jederzeit Zugriff auf relevante Patienteninformationen während der Behandlungsdauer. Voraussetzung für diese so genannt «tiefe Integration» sind Anpassungen an Ihrem Informationssystem durch Ihren Informatik-Partner. Diese Anschlusslösung an das EPD eignet sich für Organisationen, die regelmässig mit dem elektronischen Patientendossier arbeiten.

Externer Link: eHealth Suisse hat eine Hilfe für Provider von IT-Systemen erstellt.

Anwendung des EPD im Alltag

Die Anwendung des EPD bei der Behandlung Ihrer Patientinnen und Patienten setzt auch eine Anpassung ihrer organisatorischen Abläufe voraus. Insbesondere müssen Sie Ihr Personal so schulen, dass es das EPD anwenden kann und die entsprechenden Vorgaben beim Datenschutz einhält. Wenn ein Patient oder eine Patientin über ein EPD verfügt, müssen zudem die sachdienlichen Unterlagen zu dieser Person regelmässig im EPD abgelegt werden.

Kosten

Jede EPD-Gemeinschaft verfügt über ihr eigenes Finanzierungssystem. Manche Kantone und Berufsverbände unterstützen Gesundheitsfachpersonen aus ihrer Region oder ihrem Fachgebiet beim Anschluss finanziell. Die Anschlusskosten hängen zudem von der Grösse der Einrichtung ab. Wenden Sie sich an den EPD-Anbieter Ihrer Wahl und verlangen Sie einen Kostenvoranschlag.

 

Fristen

Die Anschlusspflicht für neu zugelassene Arztpraxen besteht seit dem 1. Januar 2022. Für die Kontrolle der Einhaltung der Anschlusspflicht und der Fristen sind die Kantone zuständig.

 

Health Provider Directory (HPD)

Das nationale Verzeichnis der Gesundheitsorganisationen und Gesundheitsfachpersonen «Health Provider Directory (HPD)» führt die technisch an das elektronische Patientendossier angeschlossenen Organisationen auf. Anhand des Registers kann überprüft werden, ob ein Leistungserbringer technisch an das EPD angeschlossen ist. Bei Ihrem EPD-Anbieter können Sie einen Nachweis anfordern, der bescheinigt, dass Sie im HPD registriert sind.

Aktuelles zum EPD