Auf welche rechtlichen Grundlagen stützt sich das EPD?

Der Bund engagiert sich aktiv an der Umsetzung der Strategie eHealth Schweiz, vor allem mit der Erarbeitung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG).

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Das EPDG beschreibt und definiert das elektronische Patientendossier (EPD) als Instrument für die Patientinnen und Patienten, um

  • die Qualität der medizinischen Behandlung zu stärken,
  • die Behandlungsprozesse zu verbessern,
  • die Patientensicherheit zu erhöhen,
  • die Effizienz des Gesundheitssystems zu steigern und
  • die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten zu fördern.

Dafür regelt das EPDG organisatorische, technische und sicherheitsrelevante Aspekte:

  • die Eröffnung eines EPD,
  • die Zugriffsrechte der Gesundheitsfachpersonen,
  • den Zugriff auf die medizinischen Dokumente in medizinischen Notfallsituationen,
  • die Identifikation von Patientinnen und Patienten sowie Gesundheitsfachpersonen im EPD,
  • den Aufbau von sogenannten «Stammgemeinschaften» und «Gemeinschaften» und
  • die Finanzhilfe des Bundes.