Zusätzliche Infos für Fachpersonen:

Wie mache ich beim EPD mit?

Um am EPD teilzunehmen, müssen Sie sich einem EPD-Anbieter, auch (Stamm-)Gemeinschaft genannt, anschliessen und seinen Eintrittsprozess durchlaufen.

1. Wahl des EPD-Anbieters

Sie müssen sich einem zertifizierten EPD-Anbieter anschliessen. Grundsätzlich steht es Ihnen frei, Ihren Anbieter zu wählen. Manche Kantone und Berufsverbände haben Empfehlungen für die Wahl eines Anbieters herausgegeben. Erkundigen Sie sich bei ihnen.

Falls Sie in einer Gesundheitsinstitution arbeiten, wird diese möglicherweise darüber entscheiden, welcher EPD-(Stamm-)Gemeinschaft sie beitritt.

2. Aufnahmeprozess

Es ist immer eine Gesundheitseinrichtung, die sich der (Stamm-)Gemeinschaft anschliesst, und nicht eine Einzelperson. Eine selbstständige Hebamme beispielsweise beteiligt sich am EPD über den Anschluss ihres Einzelbetriebes an eine (Stamm-)Gemeinschaft. Der Anbieter Ihrer Wahl wird Sie über das spezifische Anschlussverfahren informieren.

3. Health Provider Directory (HPD)

Das «Health Provider Directory (HPD)» ist das nationale Verzeichnis der Gesundheitsorganisationen und Gesundheitsfachpersonen, die als EPD-Teilnehmende registriert sind. Im Verzeichnis kann überprüft werden, ob ein Leistungserbringer technisch an das EPD angebunden ist. Die Stammgemeinschaften und Gemeinschaften können dem Leistungserbringer einen Nachweis darüber ausstellen, dass er im HPD registriert und somit dem EPD angeschlossen ist.

4. Erfassung im EPD-Teilnehmerverzeichnis

Sobald Sie beim EPD angemeldet sind, werden Sie im EPD-Teilnehmerverzeichnis erfasst. So können Patientinnen und Patienten Sie in ihrem EPD einfach und schnell finden und Ihnen bei Bedarf das Zugriffsrecht erteilen.

5. Technischer Anschluss an das EPD

Der Zugang zum EPD ist entweder über eine Zugangswebseite oder direkt über Ihre eigene Behandlungssoftware möglich. Allenfalls müssen Sie von den Herstellern Ihres IT-Systems verlangen, dass sie den Zugang zum EPD technisch ermöglichen.

6. Anwendung des EPD im Alltag

Die Anwendung des EPD bei der Behandlung Ihrer Patientinnen und Patienten setzt auch eine Anpassung Ihrer organisatorischen Abläufe voraus. Insbesondere müssen Sie Ihr Personal so schulen, dass es das EPD anwenden kann und die entsprechenden Vorgaben beim Datenschutz einhält. Wenn ein Patient oder eine Patientin über ein EPD verfügt, müssen zudem die sachdienlichen Unterlagen zu dieser Person regelmässig im EPD abgelegt werden.

7. Arbeiten mit dem EPD

Nun können Sie die Gesundheitsinformationen Ihrer Patientinnen und Patienten abrufen und mit Ihren Dokumenten weiteren Gesundheitsfachpersonen die Möglichkeit geben, darauf zuzugreifen.

Testen Sie Ihr EPD Wissen

Wie gut kennen Sie das EPD?

Testen Sie Ihr Wissen mit 10 Fragen! Sie finden hier die wesentlichen Informationen zum EPD zusammengefasst und mit Kontrollfragen ergänzt.