Schliessen Sie sich in wenigen Schritten dem EPD an

Um am EPD teilzunehmen, müssen Sie sich einem EPD-Anbieter, auch (Stamm-)Gemeinschaft genannt, anschliessen und seinen Eintrittsprozess durchlaufen.

In 6 Schritten zum EPD

  • 1.

    Wahl des EPD-Anbieters

    Sie müssen sich einem zertifizierten EPD-Anbieter anschliessen. Grundsätzlich steht es Ihnen frei, Ihren Anbieter zu wählen. Manche Kantone und Berufsverbände haben Empfehlungen für die Wahl eines Anbieters herausgegeben. Erkundigen Sie sich bei ihnen. Falls Sie in einer Gesundheitsinstitution arbeiten, wird diese möglicherweise darüber entscheiden, welcher EPD-(Stamm-)Gemeinschaft sie beitritt.

  • 2.

    Aufnahmeprozess

    Es ist immer eine Gesundheitseinrichtung, die sich der (Stamm-)Gemeinschaft anschliesst, und nicht eine Einzelperson. Eine selbstständige Hebamme beispielsweise beteiligt sich am EPD über den Anschluss ihres Einzelbetriebes an eine (Stamm-)Gemeinschaft. Der Anbieter Ihrer Wahl wird Sie über das spezifische Anschlussverfahren informieren.

  • 3.

    Health Provider Directory (HPD)

    Das «Health Provider Directory (HPD)» ist das nationale Verzeichnis der Gesundheitsorganisationen und Gesundheitsfachpersonen, die als EPD-Teilnehmende registriert sind. Im Verzeichnis kann überprüft werden, ob ein Leistungserbringer technisch an das EPD angebunden ist. Die Stammgemeinschaften und Gemeinschaften können dem Leistungserbringer einen Nachweis darüber ausstellen, dass er im HPD registriert und somit dem EPD angeschlossen ist.

  • 4.

    Erfassung im EPD-Teilnehmerverzeichnis

    Sobald Sie beim EPD angemeldet sind, werden Sie im EPD-Teilnehmerverzeichnis erfasst. So können Patientinnen und Patienten Sie in ihrem EPD einfach und schnell finden und Ihnen bei Bedarf das Zugriffsrecht erteilen.

  • 5.

    Technischer Anschluss an das EPD

    Der Zugang zum EPD ist entweder über eine Zugangswebseite oder direkt über Ihre eigene Behandlungssoftware möglich. Allenfalls müssen Sie von den Herstellern Ihres IT-Systems verlangen, dass sie den Zugang zum EPD technisch ermöglichen.

    Externer Link: Liste der an das EPD angeschlossenen IT-Systeme

  • 6.

    Anwendung des EPD im Alltag

    Die Anwendung des EPD bei der Behandlung Ihrer Patientinnen und Patienten setzt auch eine Anpassung Ihrer organisatorischen Abläufe voraus. Insbesondere müssen Sie Ihr Personal so schulen, dass es das EPD anwenden kann und die entsprechenden Vorgaben beim Datenschutz einhält. Wenn ein Patient oder eine Patientin über ein EPD verfügt, müssen zudem die sachdienlichen Unterlagen zu dieser Person regelmässig im EPD abgelegt werden.

Häufig gestellte Fragen zur EPD-Anbindung

Die Kosten für eine EPD-Mitgliedschaft variieren je nach EPD-Anbieter, Grösse der Gesundheitseinrichtung oder möglicher Unterstützung durch die Kantone oder Berufsverbände. Bitte holen Sie ein Angebot direkt bei den Anbietern ein.

Als Gesundheitsfachperson können Sie auf das EPD Ihrer Patientinnen und Patienten entweder via Web Portal oder direkt über Ihr Informationssystem zugreifen. Hier erfahren Sie, was es bei der EPD-Anbindung zu beachten gilt.

Anbindung Primärsysteme

Als Primärsysteme werden Systeme bezeichnet, in denen die elektronischen Krankengeschichten oder -akten eines Spitals, einer Arztpraxis, einer Apotheke oder eines Therapeuten geführt werden. Die abgelegten Informationen dienen als primäre Grundlage für medizinische Entscheidungen.

Im EPD stehen Gesundheitsinformationen weiterer in den Behandlungsprozess involvierter Personen bereit, welche Sie in Ihrer Arbeit unterstützen können.

Um mit dem EPD Ihrer Patientinnen und Patienten arbeiten zu können, müssen Sie Ihre Gesundheitseinrichtung und Ihre Mitarbeitenden bei Ihrer (Stamm-)Gemeinschaft registrieren lassen und sich für eine der nachfolgenden Anbindungsmöglichkeiten entscheiden.

Anschluss über das Zugangsportal Ihres EPD-Anbieters:

Diese Anschlusslösung erfordert keine technische Integration. Sie importieren Dokumente manuell in das EPD. Die Anschlusslösung eignet sich als Überganslösung oder für Organisationen, die nur eine geringe Anzahl elektronischer Patientendossiers bedienen.

Anschluss über Ihr eigenes Informationssystem:

Diese Anschlusslösung erfordert eine technische Integration und erfolgt über Ihr eigenes Informationssystem. Sie können Daten automatisch im EPD speichern, ohne dabei zwischen zwei Schnittstellen wechseln zu müssen. Umgekehrt können Sie Daten des EPD in Ihrem eigenen IT-System speichern und wiederverwenden. So haben Sie jederzeit Zugriff auf relevante Patienteninformationen während der Behandlungsdauer. Voraussetzung für diese sogenannt «tiefe Integration» sind Anpassungen an Ihrem Informationssystem durch Ihren Informatikpartner. Diese Anschlusslösung an das EPD eignet sich für Organisationen, die regelmässig damit arbeiten.

Externer Link: Finden Sie hier heraus, welche Anbieter von Informationssystemen (Primärsystemen) das EPD integriert haben oder dabei sind, dies zu tun.

Häufig gestellte Fragen zu den EPD Anbietern

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist ein Zusammenschluss von einzelnen autonomen Projekten. Dabei organisieren sich Gesundheitsfachpersonen und ihre Einrichtungen in einem technisch-organisatorischen Verbund. Diese Verbünde werden gemäss Bundesgesetz «Stammgemeinschaften» oder «Gemeinschaften» genannt. Sie sind die «EPD-Anbieter».

Den «Gemeinschaften» können nur Gesundheitsfachpersonen beitreten. «Stammgemeinschaften» hingegen bieten einerseits ebenfalls den Gesundheitsfachpersonen den Anschluss an und andererseits den Patientinnen und Patienten die Eröffnung ihres persönlichen EPD.

Die Gemeinschaften und Stammgemeinschaften können dezentral in den Versorgungsregionen entstehen, zum Beispiel in einem Kanton oder übergreifend in mehreren Kantonen. Hier können sich alle Gesundheitsfachpersonen und ihre Einrichtungen anschliessen (z. B. Spitäler, Pflegeheime, Arztpraxen, Apotheken oder Spitex-Dienste).

Das Gesundheitswesen liegt in der Verantwortung der Kantone. Aufgrund der kantonalen Organisation der Versorgungsnetze sind mehrere unabhängige Projekte entstanden. Zusammen bilden diese das Projekt EPD.

Gesundheitsfachpersonen und ihre Einrichtungen haben sich in technisch-organisatorischen Verbünden organisiert. Diese Verbünde bieten das EPD der Bevölkerung und allen Gesundheitsfachpersonen an. Sie sind die EPD-Anbieter oder werden auch Stammgemeinschaften und Gemeinschaften genannt.

Es gibt somit mehrere EPD-Anbieter, die auf kantonaler, regionaler oder nationaler Ebene tätig sind. Die EPD-Anbieter müssen ein Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Damit wird bescheinigt, dass die EPD-Anbieter und ihre Partner die technischen und organisatorischen Anforderungen an die Datensicherheit erfüllen, aber auch, dass sie untereinander kompatibel sind.

Diese Vielzahl von Anbietern bedeutet auch, dass die Gesundheitsdaten nicht bei einem einzigen Verbund zentral gespeichert sind, was ein Vorteil für die Datensicherheit ist.

Die Gesundheitsfachpersonen oder Gesundheitseinrichtungen, die am EPD teilnehmen wollen oder müssen, sind in der Wahl ihrer (Stamm-)Gemeinschaft frei, sofern die Kantone ihren Gesundheitseinrichtungen die Wahlfreiheit gewähren. Auch Patientinnen und Patienten können den EPD-Anbieter frei wählen und jederzeit wechseln.

Das EPD funktioniert in der ganzen Schweiz, auch wenn Ihre Patientinnen und Patienten einem anderen Anbieter angehören.

Externer Link: Kontaktliste der kantonalen Verantwortlichen

Während Patientinnen und Patienten jeweils nur bei einem EPD-Anbieter angemeldet sein dürfen, können Sie als Gesundheitsfachperson über unterschiedliche Gesundheitsinstitutionen bei mehr als einem zertifizierten EPD-Anbieter angemeldet sein. Dies kann etwa sinnvoll sein, wenn Sie bei zwei Institutionen arbeiten, die nicht beim gleichen EPD-Anbieter sind – zum Beispiel eine Orthopädin, die eine eigene Praxis führt und gleichzeitig als Belegärztin in einem Spital arbeitet.

Häufig gestellte Fragen zur elektronischen Identität

Die elektronische Identität wird nicht von den EPD-Anbietern verwaltet, sondern von hierfür spezialisierten Organisationen. Auch diese müssen ein Zertifizierungsverfahren nach Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) durchlaufen.

Interner Link: Was bedeutet die Zertifizierung?

Jeder EPD-Anbieter akzeptiert verschiedene elektronische Identitäten. Welche Identitäten es gibt und welche Ihr EPD-Anbieter akzeptiert, erfahren Sie auf dieser Übersicht:

Interner Link: Liste der Herausgeber der Identifikationsmittel

Das Verfahren, wie Sie Ihre elektronische Identität erhalten, variiert je nach EPD-Anbieter und Aussteller der elektronischen Identität.

Im Prinzip läuft die Beschaffung einer elektronischen Identität für das EPD folgendermassen ab:

1. Wählen Sie Ihren EPD-Anbieter.

2. Erkundigen Sie sich, welche elektronischen Identitäten von diesem Anbieter akzeptiert werden und welche gegebenenfalls von Ihrem Kanton angeboten werden.

3. Gehen Sie auf die Internetseite der Herausgeber der elektronischen Identität und füllen Sie das Formular aus.

4. Lassen Sie Ihre Identität überprüfen. Dies kann entweder durch eine von Ihrem Kanton zugelassene Stelle oder online geschehen.

Bei manchen EPD-Anbietern kann die elektronische Identität bei der Eröffnung des EPD erstellt werden, während es bei anderen EPD-Anbietern zwei separate Verfahren braucht. Am besten informieren Sie sich direkt bei Ihrem gewählten EPD-Anbieter.