Funktionen Zugang zum EPD erhalten
Damit Sie auf ein EPD zugreifen können, müssen Sie bei einem zertifizierten EPD-Anbieter als Teilnehmerin oder Teilnehmer angemeldet sein und über eine sichere elektronische Identität verfügen. Das Wichtigste ist jedoch das Zugriffsrecht. Dieses erteilt Ihnen die Patientin oder der Patient direkt oder indirekt, indem er Sie oder eine Gruppe von Gesundheitsfachpersonen berechtigt, der Sie persönlich angehören. Eine solche Gruppe ist zum Beispiel eine Abteilung in einem Spital, eine Gruppenpraxis, eine Apotheke oder eine Spitex-Einheit.
Drei Vertraulichkeitsstufen
Um die Zugriffsrechte zu steuern, können Patientinnen und Patienten ihre Dokumente jederzeit einer der drei Vertraulichkeitsstufen «Normal zugänglich», «Eingeschränkt zugänglich» oder «Geheim» zuordnen. Im Normalfall werden Ihre neu eingestellten medizinischen Daten automatisch der Vertraulichkeitsstufe «Normal zugänglich» zugeordnet.
Eigene Zuordnung
Als Gesundheitsfachperson können Sie im Einzellfall ein Dokument auch der Stufe «Eingeschränkt zugänglich» zuordnen, wenn beispielsweise eine Patientin dies bei einer ihr unangenehmen Diagnose wünscht.
Ihre Zugriffsmöglichkeiten als Gesundheitsfachperson
Abhängig davon, ob ein Patient oder eine Patientin Ihnen ein normales oder erweitertes Zugriffsrecht erteilt hat, haben Sie Zugriff auf verschiedene Vertraulichkeitsstufen:
Normales Zugriffsrecht -> Zugriff auf die normal zugänglichen Dokumente
Damit können Sie auf alle Dokumente der Stufe «Normal zugänglich» zugreifen.
Erweitertes Zugriffsrecht -> Zugriff auf die normal und eingeschränkt zugänglichen Dokumente
Mit diesem Zugriffsrecht sehen Sie zusätzlich die Dokumente der Stufe «Eingeschränkt zugänglich».
Kein Zugriffsrecht für geheime Dokumente
Auf die Dokumente mit der Vertraulichkeitsstufe «Geheim» können Patientinnen und Patienten kein Zugriffsrecht erteilen. Diese Informationen sind nur für sie persönlich einsehbar.

Änderungen immer möglich
Patientinnen und Patienten können sowohl die Einstellung der Zugriffsrechte als auch die Vertraulichkeitsstufe einzelner Dokumente jederzeit ändern. Sie können ein Zugriffsrecht befristen oder eine Gesundheitsfachperson vollständig ausschliessen. Das Zugriffsrecht für Gruppen von Gesundheitsfachpersonen muss immer befristet sein.
