Häufige Fragen Wer bietet das EPD an?
Anbieter eines EPD sind organisatorische Zusammenschlüsse von Gesundheitsfachpersonen und ihren Einrichtungen: sogenannte «Gemeinschaften» oder «Stammgemeinschaften». Mitglieder einer (Stamm-)Gemeinschaft sind etwa Spitäler, Pflegeheime, Geburtshäuser, Arztpraxen, Apotheken, Spitex-Dienste oder Rehabilitationskliniken.

Regional und national
Die EPD-(Stamm-) Gemeinschaften können dezentral in den Versorgungsregionen entstehen. Denkbar sind auch nationale EPD-(Stamm-)Gemeinschaften, die bestimmte Berufsgruppen ansprechen – zum Beispiel eine Stammgemeinschaft der Apotheken oder der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Weil es verschiedene EPD-Anbieter gibt, wird das EPD nicht überall gleich aussehen.
«Stammgemeinschaften» mit Patienten
Stammgemeinschaften müssen mehr Anforderungen erfüllen als Gemeinschaften, da die Bevölkerung ihr EPD nur in den Stammgemeinschaften eröffnen kann. Die Stammgemeinschaften informieren die Patientinnen und Patienten umfassend über das EPD, lassen die Einwilligung der Patienten persönlich oder digital rechtsgültig unterschreiben und eröffnen anschliessend deren Dossier.