Häufige Fragen Kann ich meinen EPD-Anbieter frei wählen?
Die Gesundheitsfachpersonen oder Gesundheitseinrichtungen, die am EPD teilnehmen wollen oder müssen, sind in der Wahl ihrer (Stamm-)Gemeinschaft frei, sofern die Kantone ihren Gesundheitseinrichtungen die Wahlfreiheit gewähren. Auch Patientinnen und Patienten können den Anbieter des EPD unter den Stammgemeinschaften frei wählen und jederzeit wechseln.

Mehr als ein Anbieter möglich
Während Patientinnen und Patienten jeweils nur bei einem EPD-Anbieter angemeldet sein dürfen, können Sie als Gesundheitsfachperson bei mehr als einem zertifizierten EPD-Anbieter angemeldet sein. Dies kann etwa sinnvoll sein, wenn Sie bei zwei Institutionen arbeiten, die nicht beim gleichen EPD-Anbieter sind – zum Beispiel eine Orthopädin, die eine eigene Praxis führt und gleichzeitig als Belegärztin in einem Spital arbeitet.