Funktionen Zugriffsrechte weitergeben
Wenn Sie und Ihr Patient beim gleichen EPD-Anbieter sind, kann er Sie ermächtigen, Ihr Zugriffsrecht auf weitere Gesundheitsfachpersonen zu übertragen. Sie können jedoch nur dasjenige Zugriffsrecht weitergeben, dass Sie selbst besitzen.

Beispiel Hausarzt–Radiologin
So kann zum Beispiel ein Hausarzt sein eigenes Zugriffsrecht auf die Radiologin übertragen, an die er eine Patientin überwiesen hat.