Funktionen Zugriffsrecht für Mitarbeitende
Sie können Ihre Mitarbeitenden, die sogenannten «Hilfspersonen», damit beauftragen, das EPD an Ihrer Stelle zu verwalten. So kann zum Beispiel eine Praxisassistentin in Ihrem Auftrag Dokumente abrufen, kopieren oder im EPD ablegen.

Verantwortung bei der Gesundheitsfachperson
Diese «Hilfspersonen» handeln immer im Namen und Auftrag der verantwortlichen Gesundheitsfachperson und besitzen die gleichen Zugriffsrechte wie diese.