Häufige Fragen Weshalb gibt es verschiedene EPD-Anbieter?
Aufgrund der kantonalen Organisation der Versorgungsnetze sind mehrere unabhängige Projekte entstanden. Zusammen bilden diese das Projekt elektronisches Patientendossier (EPD).

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Spitäler inklusive Rehakliniken und Psychiatrien sowie Geburtshäuser und Pflegeheime sind gesetzlich verpflichtet, nach einer festgelegten Frist elektronische Patientendossiers (EPD) anzubieten. Das Gesundheitswesen liegt jedoch in der Verantwortung der Kantone.
Gesundheitsfachpersonen und ihre Einrichtungen haben sich in technisch-organisatorischen Verbünden organisiert. Diese Verbünde bieten das EPD an die Bevölkerung und alle Gesundheitsfachpersonen. Sie sind die EPD-Anbieter
Es gibt somit mehrere EPD-Anbieter, die auf kantonaler, regionaler oder nationaler Ebene tätig sind. Die EPD-Anbieter müssen ein Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Damit wird bescheinigt, dass die EPD-Anbieter und ihre Partner die technischen und organisatorischen Anforderungen an die Datensicherheit erfüllen, aber auch, dass sie untereinander kompatibel sind.
Diese Vielzahl von Anbietern bedeutet auch, dass die Gesundheitsdaten nicht bei einem einzigen Verband zentralisiert sind, was die Sicherheit gewährleistet.
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Sie können frei wählen
So können Sie frei wählen, bei welcher EPD-Anbieter Sie Ihr EPD eröffnen. Dieses funktioniert in der ganzen Schweiz, auch wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin einen anderen Anbieter angehört.