Häufige Fragen Für wen ist das EPD?
Das EPD ist für die Bevölkerung freiwillig. Bei den Behandelnden sind nur Spitäler und Pflegeheime verpflichtet, sich dem EPD anzuschliessen.

Freiwillig für Sie
Alle Menschen in der Schweiz können ein EPD eröffnen. Das EPD ist freiwillig und kann jederzeit wieder geschlossen werden. Obwohl es «Patientendossier» heisst: Um ein EPD zu eröffnen, muss man nicht krank sein. Auch eine gesunde Person kann ein EPD besitzen.
Pflicht für Spitäler und Heime
Nicht freiwillig ist das EPD für die folgenden Institutionen, die stationäre Behandlungen anbieten: Das Gesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) verlangt die schrittweise Einführung des EPD durch Akutspitäler, psychiatrische Kliniken sowie Reha-Kliniken bis April 2020 und durch Pflegeheime sowie Geburtshäuser bis April 2022.
Ins EPD speichern und abrufen
Ab diesem Zeitpunkt sind diese Institutionen in der Lage, diejenigen Informationen im EPD zu speichern, die für die weitere Behandlung der Patienten relevant sind. Zudem können sie dann Dokumente aus dem EPD ihrer Patienten abrufen.
Freiwillig für andere Gesundheitsfachpersonen
Für alle anderen Gesundheitsfachpersonen ist die Teilnahme am EPD freiwillig. Dies betrifft zum Beispiel Arztpraxen, Apotheken, Spitex-Dienste oder Physiotherapeuten.
