Datensicherheit Zertifizierung der EPD-Anbieter
Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) schreibt vor, wie das EPD organisiert und technisch abgesichert sein muss. Jeder Anbieter des EPD wird geprüft, zertifiziert und regelmässig kontrolliert.
Das Logo als Gütesiegel
Nur zertifizierte EPD-Umsetzungen dürfen das offizielle EPD-Zertifizierungszeichen verwenden. Damit wird erkennbar, dass es sich um einen vertrauenswürdigen Anbieter handelt, der alle Vorgaben des Bundes zum EPD einhält.

Über 100 Anforderungen
Die technischen und organisatorischen Zertifizierungsvoraussetzungen für EPD-Anbieter enthalten weit über hundert Anforderungen, die sich auf das Thema Datenschutz und Datensicherheit beziehen.
Höchste Sicherheitsstandards
Der formale Zertifizierungsprozess sorgt dafür, dass diese Anforderungen tatsächlich eingehalten werden. Für das EPD gelten die höchsten Sicherheitsstandards, die dank ihrer Verankerung im Gesetz auch rechtlich durchgesetzt werden können. Lernen Sie die Massnahmen für den Schutz Ihrer Gesundheitsdaten kennen.