Seit dem 1. Januar 2022 sind neu zugelassene Arztpraxen aufgrund einer KVG-Revision dazu verpflichtet, sich dem elektronischen Patientendossier (EPD) anzuschliessen. Nachfolgend erfahren Sie mehr über die Schritte, die es bei der Anbindung von Arztpraxen an das elektronische Patientendossier zu beachten gilt.